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Logo Deutscher Arbeitskreis für Konzentrative Bewegungstherapie DAKBT e.V.

Weiterbildung

„Unter den körpertherapeutischen Methoden zählt die Konzentrative Bewegungstherapie zu den bestqualifizierten Vorgehensweisen“. Diese Einstufung des Fachpsychiaters Prof. J. Bauer darf als direkte Wertschätzung der intensiven Weiterbildung verstanden werden, wie sie innerhalb des Fachverbands DAKBT vorgeschrieben wird. Die KBT ist eine Methode, die berufsbegleitend erlernt wird. Sie wird weiterbildend vermittelt auf Grundlage eines erlernten Berufes, etwa aus den Bereichen Medizin, Physiotherapie, Psychologie, Pädagogik und Theologie. Im Durchschnitt dauert die Weiterbildung etwas fünf Jahre. Als Einstieg in die Weiterbildung werden berufsspezifische Fortbildungen angeboten. Nach einem formalisierten Zulassungsverfahren nehmen die Ausbildungskandidaten an einer Selbsterfahrungsgruppe teil, die 240 Stunden in fester Zusammensetzung läuft, und absolvieren zusätzlich 40 Selbsterfahrungs-Einzelstunden. Dieser Teil endet mit einem Zwischenkolloquium, in dem die Kandidaten eine persönliche Bilanz der bisherigen Selbsterfahrung ziehen sowie die Entscheidung für die Weiterbildung nochmals überprüfen. Im zweiten Weiterbildungsabschnitt geht es um die KBT-spezifische Vermittlung von Theorie und Methodik. Parallel dazu befassen die Weiterbildungskandidaten sich mit der praktischen Anwendung der KBT auf verschiedenen Stufen: Als Beobachter von Gruppen, die von erfahrenen KBT-TherapeutInnen geleitet werden. Dann als Co-Therapeuten in der Leitung von Gruppen und schließlich selbständig mit Gruppen und Einzelpersonen unter intensiver Supervision von Lehrtherapeuten. Die Weiterbildung wird durch eine Prüfung abgeschlossen, die aus drei Teilen besteht: Dem schriftlichen Verfassen einer Prüfungsarbeit, einer theoretischen mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung, bei der im Beisein von zwei Prüfern eine Gruppe geleitet wird. Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Voraussetzung für die selbständige therapeutische Tätigkeit ist entweder die Approbation als Psychologischer und Ärztlicher Psychotherapeut oder die Anerkennung nach dem Heilpraktikergesetz.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konzentrative_Bewegungstherapie)